Der Miniature Bull Terrier ist kein Listenhund
In der Frage, ob der Miniature Bull Terrier gefährlich ist, herrscht in Deutschland Uneinigkeit. Er gilt in den meisten Bundesländern der Bundesrepublik nicht als Listenhund, jedoch sortieren ihn viele Menschen unter die Kategorie seines großen Namensvetters dem Bullterrier ein. Diese Rasse erhielt auf allen Listen der Bundesrepublik einen Eintrag als „gefährlicher Kampfhund“. Speziell in Sachsen-Anhalt gilt der Miniature Bull Terrier aufgrund seiner Ähnlichkeit zum Bullterrier als gefährlich.

Rassenzugehörigkeit bestimmt die Einstufung als Kampfhund
In Deutschland gilt der Miniatur Bullterrier weithin als ungefährlich.
Die Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen-Anhalt. Hier entscheidet der Phänotyp des Hundes über seine Rassenzugehörigkeit. Bisher gelten Mini Bull Terrier als Unterrasse des Bullterriers und damit als Listenhunde. Endgültige Entscheidungen über die von ihnen ausgehende Bedrohung stehen bisher aus. Bis zur endgültigen Klärung gilt der Miniature Bull Terrier als gefährlich.
In Sachsen-Anhalt gilt der Miniature Bull Terrier als gefährlich
Der Mini Bullterrier zählt zu den aktuell beliebten Hunderassen. In Deutschland gilt er in fast allen Bundesländern als ungefährlich. Eine Ausnahme bildet Sachsen-Anhalt, so die Tieranwältin Susan Beaucamp. Der Gesetzgeber in diesem Bundesland stuft den Miniatur Bullterrier als potenziell gefährliche Rasse ein. Dadurch gehört er zu den sogenannten Listenhunden. Dieser Eintrag vermutet, dass von dem Tier aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Rasse der Bullterrier Gefahr ausgeht. Gilt Dein Miniature Bullterrier als Kampfhund oder als gekreuzte Rasse mit einem Listenhund bringt diese Tatsache diverse Nachteile für Dich und Deinen Hund mit sich. Du benötigst eine Haltungserlaubnis, es besteht ein Maulkorb- oder Leinenzwang oder ein generelles Zuchtverbot. Hältst Du Dich nicht an die vorgeschriebenen Gesetze, drohen Dir hohe Bußgelder.
Die Ähnlichkeit zum Bullterrier wirft Fragen auf
Grundsätzlich sehen die Gesetzgeber Deinen Miniature Bull Terrier wie den Standard Bullterrier an. Letzterer gehört zur bundesweiten Rasseliste (§ 2 Abs. 1 HundVerbrEinfG). Alle Bundesländer nehmen auf diese gesondert Bezug. Die meisten Gesetze beziehen sich nicht ausdrücklich auf diese spezielle Rasse und damit darauf, ob der Miniature Bull Terrier gefährlich ist. Der Standard-Bullterrier steht in der Liste. Es liegt nahe, die Miniaturrasse als ebenso gefährlich einzustufen. Das in diesem Jahr in Kraft getretene „Landeshundegesetz“ oder „HundeG LSA“ bezieht ebenfalls keine Stellung zur Gefahr, die von der Rasse ausgehen könnte. Der Bullterrier und dessen Kreuzungen gelten in diesem Bundesland weiterhin als Listenhunde, so Beaucamp. Allerdings bezieht sich die Zugehörigkeit zu einer Rasse nun auf den Phänotyp (§ 3 Abs. 2 S. 2 HundeG LSA).
Zu welchem Phänotyp gehört Dein Miniature Bullterrier?
Grundsätzlich unterscheiden sich beide Rassen nur durch ihre Größe. In verschiedenen Gerichtsverfahren sprachen sich Richter dafür aus, dass von der Rasse mit einer Widerristhöhe von unter 35,5 Zentimetern keine Gefahr ausgeht. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera aus dem Jahr 2014 (Az. 2 K 513/12 Ge) besagt, dass es sich beim Miniature Bullterrier um eine eigenständige Rasse handelt, die nicht als gefährliche Hunderasse im Sinne eines Bullterriers zu bewerten ist. Andere Verfahren stuften den Hund als gefährlichen Mini-Bullterrier ein, da er als Bullterrier-Kreuzung gilt. Überschreitet der Hund die zulässige Höchstgröße, zählt er ebenfalls zu den Tieren, von denen potenziell eine Gefährdung ausgeht. Wichtig ist für Hundehalter im Einzelfall der Nachweis der Abstammung.
weiterführend:
http://www.jurablogs.com/2014/04/29/urteil-sind-miniatur-bullterrier-gefaehrliche-hunde